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Die König-Baudouin-Stiftung


Auftrag der König-Baudouin-Stiftung ist es, zu einer besseren Gesellschaft beizutragen.

Die Stiftung setzt sich in Belgien und Europa für Veränderung und Innovation im Dienste des Gemeinwohls und des sozialen Zusammenhalts ein. Ihr Bestreben ist es, durch die Stärkung des Potenzials von Organisationen und Individuen eine größtmögliche Wirkung zu erzielen. Sie fördert bei Privatpersonen und Unternehmen ein effektives philanthropisches Engagement.

Integrität, Transparenz und Pluralismus sowie Unabhängigkeit, Respekt für die Vielfalt und Förderung der Solidarität sind ihre wichtigsten Werte.

Ihre aktuellen Tätigkeitsfelder umfassen die Bereiche Armut und soziale Gerechtigkeit, Philanthropie, Gesundheit, gesellschaftliches Engagement, Talentförderung, Demokratie, europäische Integration, Kulturerbe, nachthaltige Entwicklung und Afrika und Entwicklungsländer.

Die König-Baudouin-Stiftung ist eine gemeinnützige Stiftung. Gegründet wurde die Stiftung 1976 anlässlich des 25. Jahrestages der Thronbesteigung König Baudouins.

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Spende und Spendenbescheinigung
 
Eine Spende ist die Übertragung eines Vermögenswertes an einen anderen, ohne dass damit ein Vorteil für den Spender verbunden ist. Am bekanntesten ist die Geldspende, sie erfolgt häufig in Form einer Überweisung.

Mitgliedsbeiträge, Zeitschriftenabonnements und Zahlungen, mit denen als Gegenleistung ein Vorteil verbunden ist, können daher nicht als Spenden angesehen werden.

Spenden ab 40 Euro, die über die König-Baudouin-Stiftung erfolgen, ermöglichen eine Steuerermäßigung in Höhe von 45 % des tatsächlich überwiesenen und auf der Spendenbescheinigung aufgeführten Betrags.

Die Spendenquittung für sämtliche Spenden, die Sie der Stiftung gemacht haben, wird Ihnen Ende Februar des nächsten Jahres zugehen.

Spender mit Wohnsitz in Frankreich, den Niederlanden, dem Großherzogtum Luxemburg und Dänemark, die einen von der König-Baudouin-Stiftung verwalteten Fonds unterstützen möchten, können ihre Spenden direkt an die Stiftung richten und gleichzeitig alle Steuervorteile ihres Wohnsitzlandes nutzen. Dies folgt der Anerkennung der Stiftung in diesen 4 Ländern.